Folgende Aufgaben nimmt der vkm wahr:
- Er entsendet Mitglieder in die Arbeitsrechtliche Kommission von EKHN und Diakonie Hessen und schafft so Arbeitsrecht.
- Er vertritt seine Mitglieder im Verwaltungsrat der Ev. Zusatzversorgungskasse und dem Arbeitslosenfonds.
- Er ist bundesweit vernetzt und im Austausch mit allen relevanten kirchlichen Arbeitnehmervertretungen.
- Er bietet seinen Mitgliedern Rechtsschutz und Rechtsbeistand in Angelegenheiten, die ihr Dienst- oder Arbeitsverhältnis betreffen, bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen. Näheres wird durch die Rechtsschutzverordnung geregelt.