Die Bedingungen, zu denen man bei der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) und dem Diakonischen Werk Hessen (DH) eingestellt wird, basieren zum einen auf dem speziellen kirchlichen Regelwerk, der Kirchlichen Dienstvertragsordnung (KDO), den Arbeitsvertragsrichtlinien für den Bereich des Diakonischen Werks in Kurhessen-Waldeck (AVRKW) sowie den Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Hessen und Nassau (AVRHN) und zum anderen auf den allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen, wie beispielsweise dem Arbeitszeitgesetz oder dem Kündigungsschutzgesetz. Natürlich kann man auch einzelvertragliche Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber treffen, wie zum Beispiel die Ausdehnung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 48 Wochenstunden. Die zuvor genannten „tariflichen“ Regelungen entstehen in Verhandlungen zwischen den Dienstgebern und den Dienstnehmern unter Wahrung des Interessensausgleichs. Jede Regelung hat entweder eine bestimmte Laufzeit oder muss nötigenfalls Veränderungen angepasst, kann gekündigt und anschließend neu verhandelt werden. Dazu braucht es Verhandlungspartner, gewerkschaftliche Organisationen, welche die Interessen ihrer Mitglieder vertreten. Im Bereich der EKHN und der DH werden die Arbeitsbedingungen in den paritätisch besetzten Arbeitsrechtlichen Kommissionen verhandelt. Der vkm Hessen-Nassau tut das seit Jahren erfolgreich und will sich auch weiterhin gerade in den immer schwieriger werdenden Zeiten einbringen.
Der Dritte Weg – was ist das?
Im so genannten Dritten Weg gestalten die Kirchen und ihre Diakonischen Werke die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Name begründet sich daher, dass man die Arbeitsrechtsreglungen weder durch Tarifverträge (Zweiter Weg) noch durch einseitige Dienstgeberbeschlüsse (Erster Weg) regelt. Am eigenen Selbstverständnis werden Kirche und Diakonie von außen und von innen gemessen. Diesem Selbstverständnis entspricht der Dritte Weg: Aushandeln arbeitsrechtlicher Bedingungen, Verhandeln auf Augenhöhe, partnerschaftlicher Umgang in Achtung und Respekt vor Mensch und Auftrag, per se unabhängig und zum Wohle aller Mitarbeitenden der EKHN und des DWH. Dies ist die besondere Herausforderung für alle Mitglieder der ARK, der es sich immer wieder neu zu stellen gilt.
Was ist die Arbeitsrechtliche Kommission?
Die Arbeitsrechtliche Kommission ist mit Dienstnehmer- und Dienstgebervertretern der verfassten Kirche und des Diakonischen Werkes Hessen besetzt. Seit der Fusion der beiden hessischen Diakonischen Werke gibt es seit dem 25. April 2018 zwei Arbeitsrechtliche Kommissionen, nämlich die der verfassten Kirche (EKHN) und die der Diakonie für Hessen und Kurhessen-Waldeck. Beide Arbeitsrechtliche Kommissionen haben die Aufgabe, die Arbeitsbedingungen der beschäftigten Mitarbeitenden zu regeln. Auf Grundlage des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes ist eine stärkere Mitbestimmung der Mitarbeitenden festgelegt und so werden in der ARK Vereinbarungen getroffen, die für alle Angestellten der EKHN und des DH Geltung haben. Der vkm als Interessenvertretung der Beschäftigten nimmt diese Aufgabe seit vielen, vielen Jahren mit großem Verantwortungsbewusstsein wahr.
Die ARK HN
Die ARK HN setzt sich paritätisch aus fünf Dienstnehmer- und fünf Dienstgebervertretern und ihren entsprechenden Stellvertretungen zusammen. Die Mitglieder der Dienstnehmerseite wurden samt ihren Stellvertretungen vom vkm entsandt; die Dienstgebervertreter von der Kirchenleitung der EKHN.
Der Vorsitz und stellvertretende Vorsitz der Kommission wechselt im jährlichen Turnus von Dienstnehmer zu Dienstgeberseite.
Informationen zur aktuellen Besetzung unter:
https://arbeitsrechtliche-kommission.ekhn.de/startseite/mitglieder/arbeitnehmerseite.html
Für die Arbeit der ARK HN ist eine Geschäftsstelle eingerichtet:
Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
Geschäftsstelle der Arbeitsrechtlichen Kommission
Frau Johanna Glanzner
Paulusplatz 1
64285 Darmstadt
Tel.: 06151/405-425
Fax: 06151/405-480
E-Mail: Johanna.Glanzner@ekhn.de
Die ARK DH
Die AKDH setzt sich paritätisch aus sieben Dienstnehmer- und sieben Dienstgebervertretern und ihren entsprechenden Stellvertretungen zusammen. Auf Dienstnehmerseite wurden samt ihren Stellvertretungen vier Mitglieder vom vkm und drei weitere vom Landesverband Hessen der Kirchengewerkschaft entsandt. Die sieben Mitglieder auf Dienstgeber wurden ebenfalls samt ihrer Stellvertretungen vom Aufsichtsrat der Diakonie Hessen entsandt. Der Vorsitz und stellvertretende Vorsitz der Kommission wechselt im jährlichen Turnus von Dienstnehmer zu Dienstgeberseite.
Informationen zur aktuellen Besetzung unter:
http://www.ark-dh.de/mitglieder
Für die Arbeit der ARK DH ist eine Geschäftsstelle eingerichtet:
Geschäftsstelle der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Hessen
Frau Sandra Boschke
Ederstraße 12
60486 Frankfurt am Main
Tel: 069-7947-6290
Fax: 069-7947-996290
E-Mail: ark@diakonie-hessen.de
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