Folgende Aufgaben nimmt der VkM wahr

  • Er entsendet Mitglieder in die Arbeitsrechtliche Kommission von EKHN und Diakonie Hessen und schafft so Arbeitsrecht.
  • Er vertritt seine Mitglieder im Verwaltungsrat der Ev. Zusatzversorgungskasse und dem Arbeitslosenfonds.
  • Er ist bundesweit vernetzt und im Austausch mit allen relevanten kirchlichen Arbeitnehmervertretungen.
  • Er bietet seinen Mitgliedern Rechtsschutz und Rechtsbeistand in Angelegenheiten, die ihr Dienst- oder Arbeitsverhältnis betreffen, bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen. Näheres wird durch die Rechtsschutzverordnung geregelt.
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