Tod ist nur, wer vergessen wird.

 

 

Walter Roscher

1952   -  2024

 

Wir trauern um unseren ehemaligen Vorsitzenden und Vorstandskollegen Walter Roscher. 

Walter war langjähriges Mitglied im VKM, Mitglied im Vorstand und mehrere Jahre dessen Vorsitzender. Auch nach seiner Verrentung blieb er dem VKM treu verbunden und nahm regelmäßig und interessiert an den Jahres­haupt­­­versammlungen teil. 

Walter hat sich während seines (Berufs)-lebens immer für die Belange seiner Mitmenschen eingesetzt. In der Arbeitsrechtlichen Kommission der EKHN hat er sich an der Seite seiner Kolleg*innen erfolgreich für gute Rahmenbedingungen für kirchliche Mitarbeitende engagiert. Dabei war ihm ein sachlicher und fairer Umgang mit allen seinen Gesprächspartnern ein wichtiges Anliegen. 

Wir werden Walter immer in guter Erinnerung behalten.

Unsere Gedanken sind bei seiner Familie

 

Der Vorstand

Sabine Hübner, Eveline Kunert, Sabine Bezvald, Martin Schnelle, Carsten Schwöbel, Tatjana Gremm, Stefan Merzbach, Gerlinde Fricke und Sabrina Jupe-Naab

Hauptversammlung 2024

Einladung zur Jahreshauptversammlung 02.10.2024

Beginn: 14:00 Uhr

Tagungsort: Altmünstergemeinde Mainz, Münsterstraße 25, 55116 Mainz 
Zugang über die Walpodenstraße!


 

Jahreshauptversammlung beschließt wichtige Satzungsänderungen

Der VKM -Vorstand hatte für den 20. September zu seiner diesjährigen Jahreshauptversammlung eingeladen. Die Versammlung fand in der zentral in der Mainzer Innenstadt gelegenen Altmünsterkirche statt.

Nachdem sich die Teilnehmer bei schönem Wetter zunächst mit belegten Brötchen und Getränken gestärkt und die Möglichkeit zum Austausch untereinander rege genutzt haben, begann die Versammlung mit der Begrüßung durch die Vorsitzende, Sabine Hübner und deren Jahresbericht. 

Neben den Erläuterungen zu den Entgeltabschlüssen bei Diakonie und EKHN legte Sabine Hübner einen Schwerpunkt auf den Kostendruck der in den letzten Jahren auf dem Verband gelastet hat. Dieser wurde gesenkt, in dem die Website im Laufe des Geschäftsjahres wieder ehrenamtlich durch die Vorstandsmitglieder betreut wird. Durch die sehr positive Entwicklung im Bereich der Mitgliederzahlen wurde der Verband gestärkt und geht gut aufgestellt in das neue Geschäftsjahr.

 

Nach dem Tätigkeitsbericht aus dem Vorstand folgten die Berichte aus der Arbeit der Arbeitsrechtlichen Kommissionen von EKHN, Diakonie Hessen und Diakonie Deutschland. Ebenso wurde berichtet aus der Arbeit des Kirchenmusikerverbandes und des Küsterbundes, die als korporative Mitglieder dem VKM über viele Jahre verbunden sind. Diese wurden aufgrund von Krankheit der zuständigen Vorstandsmitglieder von der zweiten Vorsitzenden, Eveline Kunert, verlesen. Eveline Kunert berichtete außerdem von ihrer Tätigkeit im Verwaltungsrat der EZVK. 

Nachdem der Kassenprüfer Michael Schweitzer seinen Prüfbericht vorgestellt und die Versammlung durch Beschluss den Vorstand entlastet hatte, wurden Michael Schweitzer und Renate Bleier auch für das kommende Jahr in Ihrem Amt als Kassenprüfer durch einstimmige Wahl bestätigt. An dieser Stelle geht noch einmal ein herzlicher Dank an die Beiden. 

Im Folgenden berichtete Sabine Hübner vom Verhalten unseres Rechtsschutz -Versicherers. Im Frühjahr 2023 kam dieser mit der Forderung auf den Vorstand zu, den Preis für die Versicherung anpassen zu müssen. Außerdem sollten sich die Versicherungsbedingungen für die VKM -Mitglieder verändern. Der bisherige Beitrag sollte sich um ca. das dreifache auf fast 8.000 Euro Jahresbeitrag erhöhen. Die Selbstbeteiligung pro Rechtschutzfall sollte sich für das Mitglied das die Versicherung in Anspruch nehmen möchte von bislang 400,-€ auf neu 2.500,-€ erhöhen. Der Vorstand hat sofort Kontakt mit anderen Versicherungen und Versicherungs­maklern aufgenommen um eine Alternative zu den aus unserer Sicht überzogenen Forderungen zu finden. Leider hat sich kein Versicherer bereit erklärt eine Rechtsschutzversicherung anzubieten. Damit wäre der VKM und seine Mitglieder an diese Versicherung gebunden. Kündigen konnte der Vorstand die Versicherung aber auch nicht, da in der Satzung die Rechtsschutzversicherung für Mitglieder explizit vorgesehen ist. 

In der folgenden Aussprache haben sich alle Wortbeiträge dahin gehend geäußert die Versicherung zu kündigen und den Rechtsschutz aus der Satzung zu streichen. Dies wurde durch einstimmigen Beschluss festgelegt. 

 

Als Folge dieses Beschlusses musste die Satzung an einigen Stellen angepasst werden, außerdem gab es redaktionelle Veränderungen und im Bereich Datenschutz mussten neue Rechtsgrundlagen in die Satzung aufgenommen werden. Das Vorstandsmitglied Martin Schnelle führte die Anwesenden anhand einer Synopse durch die Satzung und zeigte die Stellen auf, an denen es zu Änderungen kommen sollte. Diese Satzungsänderungen wurden ebenfalls einstimmig beschlossen.

Insgesamt kam es während der Hauptversammlung durch viele gute Wortbeiträge zu einem intensiven Austausch und der Vorstand hat einige Anregungen und Ideen mitgenommen. Am Ende bedankte sich die Vorsitzende bei allen Anwesenden für ihr Kommen, ihre aktive Beteiligung an der Versammlung und wünschte eine gute Heimreise

Frei am Reformationstag? Warum entfällt der freie Tag ab 2024?

Als wir in 2022 den freien Reformationstag mit den Arbeitgebern vereinbart hatten, fanden wir dies gut und richtig, weil es aus unserer Sicht der Kirche gut zu Gesichte steht, an einem der höchsten kirchlichen Feiertage im Jahr ihren Angestellten frei zu geben. Außerdem wollten wir diesen zusätzlichen freien Tag für alle als Kompensation für die Betreuungstage im Erziehungsdienst festschreiben.

So weit, so gut. Und dann traten die Entgeltverhandlungen in eine weitere Phase ein. Die Arbeitgeber wollten an diesem zusätzlichen freien Tag nur festhalten, wenn wir im Gegenzug auf Gehaltsbestandteile verzichtet hätten. Und das sahen wir nicht ein. Gerade in Zeiten der Kriegs- und Inflationskrise ist es für die Mitarbeitenden wichtig, eine ordentliche Gehaltssteigerung zu bekommen. Wir haben es dank unserer Ausdauer in schwierigen Verhandlungen geschafft, dass der Abschluss aus dem Tarifvertrag öffentlicher Dienst Bund/Kommune (TVöD) in den Entgeltbestandteilen und der Inflationsausgleichsprämie eins zu eins übernommen wurde. 

Wir hätten den freien Reformationstag gerne beibehalten! 

Sollten Sie oder Ihr noch Fragen dazu haben, wendet Euch bitte an Eure Arbeitgeber bzw. die Kirchenleitung, die stellvertretend für die Arbeitgeber in der EKHN Einfluss auf die Verhandlungen in der Arbeitsrechtlichen Kommission nehmen kann.

von links nach rechts: Burghard Schops, Vorsitzender der Kirchengewerkschaft Landesverband Hessen, Sabine Hübner, Vorsitzende des VkM Hessen und Kurhessen-Waldeck, stv. Vorsitzende der ARK, Christoph Jung, Vorsitzender der ARK, Dienstgebervertreter

Entgeltsteigerungen und nahtloser Übergang in der Diakonie Hessen

Wie bereits in der Presse zu lesen war, ist es uns in der Arbeitsrechtlichen Kommission gelungen für die Diakonie Hessen eine Entgeltsteigerung zu erreichen, die sich sehen lassen kann. 

In zwei Sitzungen in denen es zu intensiven Auseinandersetzungen mit der Arbeitgeberseite gekommen ist, haben wir folgende Punkte verhandelt. In einer extra einberufenen Sondersitzung am 31.07.2023 haben beide Seiten  den Inhalt des Tendenzbeschlusses in die richtige Form der Arbeitsrechtsregelungen gebracht und und beschlossen:

  • Volle Inflationsausgleichsprämie aufgeteilt in eine Einmalzahlung 1.500,-€ und 8 Teilzahlungen in Höhe von jeweils 187,50€ ab Januar 2024. Dies gilt für Teilzeitkräfte anteilig.
  • Auszubildende und Praktikant*innen erhalten eine Inflationsausgleichsprämie von 1.500,-€ bzw. 750,-€
  • Ab September 2024 erhalten die Beschäftigten in allen Gehaltsstufen einen Sockelbetrag von 200,-€ plus einer prozentualen Erhöhung von 5,5%. Dies bei einer Laufzeit von 12 Monaten.
  • Im Bereich der Pflege wurde durch die Vereinbarung fester Pflegezulagen der angespannten Personalsituation Rechnung getragen
  • Die Erhöhung der Tabellen für Ärzt*innen erfolgt analog

Wichtig war der uns in den Verhandlungen, dass ein nahtloser Übergang zum Auslaufen der Tabellen in der Diakonie Hessen erreicht wird. Zudem war die Zahlung der vollen Inflationsausgleichsprämie ein wichtiges Ziel. Durch die Einführung einer zusätzlichen Einführung 4. Stufe (110 % Basisstufe) ab EG 5 in Kurhessen - Waldeck wird weiterhin das Ziel verfolgt eine Angleichung der beiden Tarifwerke zu erreichen. Ebenfalls im Bereich Kurhessen Waldeck entfallen die Sonderregelungen im Bereich Altenhilfe.

Sabine Hübner, Vorsitzende des VKM und stellvertretende Vorsitzende in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Hessen sagte nach dem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen: „Der Dienstnehmerseite in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Hessen ist es gelungen, für die Mitarbeitenden sowohl spürbare Steigerungen der Tabellenentgelte als auch die Inflationsausgleichsprämie zu sichern. Dieses Ergebnis entspricht in etwa anderen Tarifabschlüssen im Bereich des öffentlichen Dienstes.“

 

Hier zeigt sich erneut, dass der dritte Weg funktioniert. 

Die bereits veröffentliche Pressemeldung finden Sie unter: http://www.ark-dh.de/aktuelles

Sie finden Sie die genauen Beschlüsse  unter: http://www.ark-dh.de/aktuelle-beschluesse

Einigung erzielt

Auch die Beschäftigten der EKHN profitieren vom Niveau der derzeitigen Tarifabschlüsse.

 

 

 

In der Sitzung vom 24.05.2023 einigten sich Dienstgeber und Dienstnehmer, vertreten durch den VkM, darauf, dass die Bestandteile des Abschlusses im öffentlichen Dienst für Kommunen auch bei der EKHN übernommen werden.

Da wir schon im Dezember 2022, also deutlich früher als im öffentlichen Dienst, die erste Hälfte der Inflationsausgleichsprämie zur Auszahlung bringen konnten erhalten die Beschäftigten von Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 pro Monat 187,50€ somit also insgesamt weitere 1.500,- € als zweite Hälfte der Inflationsausgleichsprämie.

Ab März 2024 sorgt dann, wie im öffentlichen Dienst eine Kombination aus einem Sockelbetrag von 200,- € und einer prozentualen Erhöhung von 5,5% dafür, dass in allen Entgeltgruppen/-stufen die Bezüge deutlich steigen, mindestens jedoch um 340,- €. Dies entspricht einer Gesamtsteigerung von mindestens 8,4% bis zu 16,7%

Für die Auszubildenden und Praktikant*innen erfolgt ebenfalls eine weitere Zahlung der Inflations­ausgleichs­prämie von 1.000,-€ im Zeitraum Juli 2023 bis Februar 2024 in Tranchen von jeweils 125,- € monatlich. Ab März 2024 erfolgt hier eine Erhöhung der Entgelte von bis zu 150,-€.

Für Diakoniestationen, die sich im Augenblick in einer angespannten finanziellen Lage befinden,  wurden Sonderreglungen getroffen, die dafür sorgen, dass die Stationen nicht in die Insolvenz geraten, die Mitarbeiter aber natürlich trotzdem am Abschluss teilhaben.

Die Laufzeit der Entgelttabellen besteht bis zum 31. Dezember 2024.

Mit diesem Verhandlungsergebnis hat der VKM dafür gesorgt, dass in der EKHN weiterhin Gehälter gezahlt werden, die sich in der Tariflandschaft sehen lassen können. Neben den reinen Tabellenentgelten fließen in die Vergütung die Urlaubs- und Freistellungsregelungen und nicht zu vergessen die komplett Arbeitgeber finanzierte betriebliche Zusatzversorgung(EZVK) sowie die besonders gute Regelung im Falle einer längeren Krankheit mit ein.

Weitere Informationen finden sich auf der Homepage der Arbeitsrechtlichen Kommission der EKHN

https://arbeitsrechtliche-kommission.ekhn.de/startseite.html

Zusätzlicher Urlaubstag für Mitglieder des VkM

1500 Euro Inflationsausgleich und arbeitsfreier Reformationstag für 18.500 Angestellte in Hessen-Nassau

 

Entgeltverhandlungen für 2023: Inflationsausgleichsprämie und mehr freie Tage

Die 18.500 Angestellten der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) erhalten im kommenden Jahr eine steuerfreie Einmalzahlung von 1.500 Euro. Zudem ist der Reformationstag künftig für alle angestellten Beschäftigten arbeitsfrei. Das hat die Arbeitsrechtliche Kommission der hessen-nassauischen Kirche am Freitag (16. Dezember) bekannt gegeben, die für die Weiterentwicklung des kirchlichen Arbeitsrechts in der EKHN verantwortlich ist.

„Inflationsausgleichsprämie“ – Entlastungspaket des Bundes
Aufgrund gestiegener Energiekosten und hoher Inflation hatte der Bund zuletzt eine Rechts-grundlage für eine Ausgleichprämie in Höhe von bis zu 3.000 Euro geschaffen, die Arbeitge-bende ihren Beschäftigten steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen können. Die Arbeitsrechtliche Kommission der EKHN hat sich dazu entschieden, eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.500 Euro im Februar 2023 an ihre Mitarbeitenden im Angestelltenverhältnis auszuzahlen. Sie soll insbesondere die erhöhten Strom- und Heizkosten in den kalten Monaten abfedern. Auszubildende und Praktikantinnen sowie Praktikanten erhalten eine Prämie von 500 Euro. Die Ausgleichsprämie wird anteilig auf die geleistete Wochenarbeits-zeit gezahlt.

Reformationstag wird künftig arbeitsfrei
Zur Entlastung der Mitarbeitenden wird zudem der Reformationstag am 31. Oktober ab dem kommenden Jahr ein arbeitsfreier Tag sein, wie bereits Heiligabend und Silvester.
Zusätzlich erhalten die Mitglieder der Sozialpartner (Mitarbeitendenvereinigungen, die sich am sogenannten Dritten Weg beteiligen) wie auch in der Diakonie Hessen einen weiteren Urlaubstag.

Anknüpfung an TVöD im Frühjahr 2023 geplant
Die Arbeitsrechtliche Kommission hat vorerst keine prozentuale Erhöhung der Vergütung der Angestellten beschlossen. Sie wird jedoch die Verhandlungen wieder aufnehmen, sobald ein Abschluss im Öffentlichen Dienst vorliegt. Ein Auseinandergehen kirchlicher und kommuna-ler Tarife soll vermieden werden. Dies trägt nach Ansicht der Kommission zur Gewinnung und Bindung von Mitarbeitenden bei und sichere die Refinanzierung insbesondere der 6.000 Stellen im Bereich der Kindertagesstätten.

Mitarbeitende in der EKHN
Die neuen Regelungen gelten für 18.500 Mitarbeitende. Die EKHN beschäftigt unter ande-rem im Angestelltenverhältnis annähernd 6.000 pädagogische Fachkräfte beziehungsweise Erzieherinnen und Erzieher, rund 1.500 Mitarbeitende in Sekretariaten, 300 Frauen und Männer in Krankenpflegeberufen sowie knapp 1.000 Personen im Hauswirtschafts- und Rei-nigungsdienst. Für die aktuell rund 1.500 Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Kirchenbeamtinnen und -beamte in der EKHN gelten gesonderte Regelungen in Anlehnung an die Besoldung von Beamtinnen und Beamten im Bund.

Quelle: Auszüge aus der Pressemitteilung der EKHN 

 

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