Schönen (Un-)Ruhestand !

In der Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission vor der Sommerpause wurde Frau Gerlinde Fricke in den Ruhestand verabschiedet. Gerlinde Fricke war über 13 Jahre Mitglied der Arbeitsrechtlichen Kommission. Sie hat dort mit Ihrem Kolleg*innen die Belange der Arbeitnehmerseite vertreten. 

Vom VKM entsandt, war sie zuletzt die Vertreterin von Herrn Martin Schnelle. Gerlinde Fricke ist ebenfalls Mitglied des Vorstandes des VKM und vertritt dort den Kirchenmusikerverband, der korporatives Mitglied im VKM ist. 

An dieser Stelle bedankt sich der VKM für das Engagement von Gerlinde Fricke und die gute Zusammenarbeit sowohl im Vorstand als auch in der Arbeitsrechtlichen Kommission. Neben mehr Zeit für ihre Leidenschaft, die Musik, wird sie auch im Ruhestand ihr Amt im Vorstand des VKM wahrnehmen. 

Wir wünschen Gerlinde Fricke einen spannenden (Un-)Ruhestand und noch viele gesunde Lebensjahre!
 

Das Bild zeigt v.l.n.r. :

Dr. Petra Knötzele 

Vorsitzende der Arbeitsrechtlichen  Kommission der EKHN 

Gerlinde Fricke

stellvertretendes Mitglied, vom VKM entsandt

Sabine Hübner

Stellvert. Vorsitzende der Arbeitsrechtlichen Kommission der EKHN und Vorsitzende des VKM HNKW

Das Wort Krise setzt sich im Chinesischen aus zwei Schriftzeichen zusammen

das eine bedeutet Gefahr und das andere Gelegenheit.

    John Fitzgerald Kennedy

Liebe Mitglieder,

liebe Kolleg*innen in Kirche und Diakonie,

das Jahr 2022 nähert sich seinem Ende. Und wer hätte zum letzten Jahreswechsel gedacht, welche Krisen es für uns bereitgehalten hat. Wir waren optimistisch das Corona-Virus bald überwunden zu haben und der wirtschaftliche Aufschwung zeichnete sich bereits ab.

Nun, fast zwölf Monate später, tobt in Europa ein Krieg und Hunderttausende sehen sich gezwungen ihre Heimat zu verlassen. Der Sommer hat uns wieder einmal deutlich vor Augen geführt, dass wir unsere Lebensweise grundlegend ändern müssen, wenn unsere Kinder und Enkel noch in einer intakten Umwelt aufwachsen sollen. Die Inflation war noch nie seit dem zweiten Weltkrieg so hoch wie zurzeit und Viele, die Vollzeit arbeiten gehen, fragen sich wie sie Miete, Strom und Heizung finanzieren sollen.

Und trotz dieser scheinbar düsteren Zukunftsaussichten ist viel Bewegung in unserem Land. Wir gehen auf die Straße um Solidarität mit den Frauen im Iran zu zeigen. Wir haben in diesem Frühjahr Menschen in unseren Wohnungen und Häusern aufgenommen die vor Putins Krieg geflohen sind.  Dabei sind viele bürokratische Hürden über den Haufen geworfen worden. Wir erkennen welchen Wert ein sauberer Schluck Wasser hat. Guter, bezahlbarer öffentlicher Personennahverkehr ist aus der Utopie ein Stück in die Realität gerückt.

Es gibt sie immer noch, die Menschen die sich für andere engagieren.

Der vkm hat sich auch in diesem Jahr für Sie und gute Arbeitsbedingungen und angemessene Entlohnung engagiert. Vielleicht sind Sie mit den Ergebnissen nicht immer zufrieden. Dann möchten wir Sie einladen, im Jahr 2023 in unserem Verband aktiv zu werden. Werden Sie Mitglied oder besuchen Sie die jährliche Mitgliederversammlung. Bringen Sie sich ein! Lassen Sie uns im Jahr 2023 gemeinsam weiter daran arbeiten, dass wir bei Kirche und Diakonie Beschäftigten gute Arbeitsbedingungen und faire Löhne verhandeln.

Wir wünschen Ihnen, Ihren Familien und Allen, die Ihnen nahe stehen ein gesegnetes Weihnachtsfest und für das Jahr 2023 mehr Gelegenheiten als Gefahren und die Erkenntnis, dass Krisen Veränderungen anstoßen und dass das nicht immer das Schlechteste ist.

Es grüßen Sie herzlich Sabine Hübner und alle Mitglieder des Vorstandes

 

Entgeltverhandlungen für 2023: Inflationsausgleichsprämie und mehr freie Tage

Die 18.500 Angestellten der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) erhalten im kommenden Jahr eine steuerfreie Einmalzahlung von 1.500 Euro. Zudem ist der Reformationstag künftig für alle angestellten Beschäftigten arbeitsfrei. Das hat die Arbeitsrechtliche Kommission der hessen-nassauischen Kirche am Freitag (16. Dezember) bekannt gegeben, die für die Weiterentwicklung des kirchlichen Arbeitsrechts in der EKHN verantwortlich ist.

„Inflationsausgleichsprämie“ – Entlastungspaket des Bundes
Aufgrund gestiegener Energiekosten und hoher Inflation hatte der Bund zuletzt eine Rechts-grundlage für eine Ausgleichprämie in Höhe von bis zu 3.000 Euro geschaffen, die Arbeitge-bende ihren Beschäftigten steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen können. Die Arbeitsrechtliche Kommission der EKHN hat sich dazu entschieden, eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.500 Euro im Februar 2023 an ihre Mitarbeitenden im Angestelltenverhältnis auszuzahlen. Sie soll insbesondere die erhöhten Strom- und Heizkosten in den kalten Monaten abfedern. Auszubildende und Praktikantinnen sowie Praktikanten erhalten eine Prämie von 500 Euro. Die Ausgleichsprämie wird anteilig auf die geleistete Wochenarbeits-zeit gezahlt.

Reformationstag wird künftig arbeitsfrei
Zur Entlastung der Mitarbeitenden wird zudem der Reformationstag am 31. Oktober ab dem kommenden Jahr ein arbeitsfreier Tag sein, wie bereits Heiligabend und Silvester.
Zusätzlich erhalten die Mitglieder der Sozialpartner (Mitarbeitendenvereinigungen, die sich am sogenannten Dritten Weg beteiligen) wie auch in der Diakonie Hessen einen weiteren Urlaubstag.

Anknüpfung an TVöD im Frühjahr 2023 geplant
Die Arbeitsrechtliche Kommission hat vorerst keine prozentuale Erhöhung der Vergütung der Angestellten beschlossen. Sie wird jedoch die Verhandlungen wieder aufnehmen, sobald ein Abschluss im Öffentlichen Dienst vorliegt. Ein Auseinandergehen kirchlicher und kommuna-ler Tarife soll vermieden werden. Dies trägt nach Ansicht der Kommission zur Gewinnung und Bindung von Mitarbeitenden bei und sichere die Refinanzierung insbesondere der 6.000 Stellen im Bereich der Kindertagesstätten.

Mitarbeitende in der EKHN
Die neuen Regelungen gelten für 18.500 Mitarbeitende. Die EKHN beschäftigt unter ande-rem im Angestelltenverhältnis annähernd 6.000 pädagogische Fachkräfte beziehungsweise Erzieherinnen und Erzieher, rund 1.500 Mitarbeitende in Sekretariaten, 300 Frauen und Männer in Krankenpflegeberufen sowie knapp 1.000 Personen im Hauswirtschafts- und Rei-nigungsdienst. Für die aktuell rund 1.500 Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Kirchenbeamtinnen und -beamte in der EKHN gelten gesonderte Regelungen in Anlehnung an die Besoldung von Beamtinnen und Beamten im Bund.

Quelle: Auszüge aus der Pressemitteilung der EKHN 

 

1500 Euro Inflationsausgleich und arbeitsfreier Reformationstag für 18.500 Angestellte in Hessen-Nassau

Alte Hasen und Junges Gemüse

Am 07. September fand in Mainz die diesjährige Hauptversammlung des VKM statt. Neben den Berichten aus den verschiedenen Bereichen in denen der VKM sich engagiert und vertreten ist, stand in diesem Jahr die Wahl des Vorstandes im Mittelpunkt.

Zunächst begrüßte Eveline Kunert als Vorsitzende die Anwesenden und gedachte in einer Schweige Minute Herrn Klaus Günter Franz, der die Geschicke des VKM über Jahre als Vorsitzender geprägt hat.

Nach Berichten aus dem VKM selbst, den verschiedenen Arbeitsrechtlichen Kommissionen und kooperativen Verbänden erfolgte der Bericht der Kassenprüfer. Die Versammlung stimmte für die Entlastung des Vorstandes und die Genehmigung des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2023.

Bei den Wahlen zum Vorstand gab es einen Wechsel innerhalb des „Führungsduos“ Sabine Hübner wurde zur 1. Vorsitzenden gewählt. Eveline Kunert wird dem Verband künftig als 2. Vorsitzende zur Verfügung stehen. Als weitere Vorstandsmitglieder wurden wieder gewählt: Sabine Bezvald, Carsten Schwöbel, Tatjana Gremm, Martin Schnelle, Ingo Mörl, Gerlinde Fricke.

Stefan Merzbach und Sabrina Jupe-Naab traten erstmalig zur Wahl an und wurden ebenfalls gewählt.

Der neue Vorstand bedankt sich an dieser Stelle für das entgegengebrachte Vertrauen und dankt den aus Altersgründen ausgeschiedenen Vorstandkolleg*innen für Ihr Engagement in den letzten Jahren.

In ihrer Antrittsrede nannte Sabine Hübner als Ziele für die kommende Amtszeit die Stärkung des VKM als Sozialpartner durch Mitgliedergewinnung. Der VKM vertritt als Sozialpartner in drei Arbeitsrechtlichen Kommissionen die Interessen von mehr als 60.000 Beschäftigten in verfasster Kirche und Diakonie. In der EKHN(Evangelische Kirche Hessen und Naussau) mit ca. 20.000 Beschäftigten ist der VKM sogar alleiniges Gegenüber der Arbeitgeber. Daher muss der Bestand und die Weiterentwicklung des Verbandes aktiv gestaltet werden. Durch die „Verrentungswelle der Babyboomer“ in den kommenden Jahren betonte Sabine Hübner, dass eine weitere große Aufgabe am Ende der kommenden Amtszeit die gut vorbereitete Übergabe des Verbandes in jüngere Hände sein muss. Zumal gerade im Bereich der EKHN mit dem Reformprozess ekhn2030 umfassende Veränderungen ins Haus stehen, die die Mitarbeitenden in allen Bereichen betreffen werden. Hier braucht es weiter Menschen die sich im VKM und in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen für die Rechte der Beschäftigten einsetzen und den Arbeitgebern ein klares Gegenüber sind.

Deutliche Verbesserung für die Mitarbeitenden in der Diakonie Hessen

39 Stundenwoche für Hessen-Nassau, 30 Urlaubstage für Kurhessen-Waldeck, bis zu 3 Prozent mehr Gehalt für Mitarbeitende im Betreuungsdienst der Eingliederungshilfe, Anrechnung von 10 Stunden der täglichen Arbeitszeit bei Freizeiten, Vertretungsbereitschaftszuschläge

Obwohl die eigentlichen Entgeltverhandlungen erst im Jahr 2023 beginnen, hat Ihr VKM  nach langwierigen, schwierigen Verhandlungen in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Hessen in deren außerordentlichen Sitzung am 4. August bereits jetzt erhebliche Verbesserungen für die Mitarbeitenden der Diakonie Hessen erzielt.

Die Ergebnisse im Einzelnen:

Für Mitarbeitende, die unter den Anwendungsbereich der „Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie in Hessen und Nassau“ (AVR.HN) fallen,  wird die Arbeitszeit ab dem 01.01.2023  von zurzeit  40 Wochenstunden auf 39 Wochenstunden reduziert.

Für Mitarbeitende, die unter den Anwendungsbereich der  „Arbeitsvertragsrichtlinien für den Bereich des Diakonischen Werkes in Kurhessen-Waldeck“ (AVR.KW) fallen wird der Jahresurlaub ab dem 01.01.2023 von 29 Urlaubstagen auf 30 Urlaubstage erhöht.

Mitarbeitende,  im Betreuungsdienst  in Einrichtungen der Eingliederungshilfe erhalten eine Betreuungsdienstzulage. Diese beträgt  bis einschließlich Entgeltgruppe 8 monatlich 130 Euro, ab der Entgeltgruppe 9 beträgt die Zulage monatlich 180 Euro. Ebenfalls wurde die sog. „Heimzulage“ um monatlich 40,00 Euro erhöht.

Regelung der Ausgleichsruhezeiten für Mitarbeitende bei der Durchführung von Freizeitmaßnahmen: Hat die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter die Aufsichts- und/oder Betreuungsfunktion anlässlich von Veranstaltungen die nicht am dienstmäßigen Arbeitsplatz erfolgen und ist ein Übernachten an diesem Ort erforderlich – wie Ferienfreizeiten, Seminare – wird an den Tagen der Veranstaltung die tägliche Arbeitszeit mit 10 Stunden berechnet.

Die Rahmenbedingungen für das sogenannte „Holen aus dem Frei“, das immer wieder in der Belegschaft zu viel Unmut führte, wurden erstmalig geregelt. Mit der Ausgestaltung eines Vertretungsbereitschaftszuschlags soll zur Entlastung von Mitarbeitenden das Maß an Vertretungssicherheit zur Aufrechterhaltung einer angemessenen Dienstplanung verbessert werden.  Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet, sich auf Anordnung des Dienstgebers für ein Zeitfenster von bis zu einer Stunde an einer der Dienstgeberin bzw. dem Dienstgeber anzuzeigenden Stelle bereitzuhalten, um auf Abruf am gleichen Kalendertag die Vertretung für eine andere Mitarbeiterin bzw. einen anderen Mitarbeiter im Dienstplan zu übernehmen (Vertretungsbereitschaft). Es können bis zu drei Vertretungsdienste im Monat angeordnet werden .Für die Zeit der Vertretungsbereitschaft erhält die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter einen Vertretungszuschlag in Höhe von 30 Euro je Vertretungsbereitschaft. Wird die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter in der Zeit der Vertretungsbereitschaft zur Übernahme einer Vertretung abgerufen, erhöht sich der Zuschlag auf 45 Euro. Die im Rahmen der Übernahme der Vertretung geleisteten Arbeitsstunden sind Arbeitszeit. Für die freiwillige und kurzfristige Übernahme von Diensten an im Dienstplan mit Frei eingeplanten Tagen auf Anfrage des Dienstgebers erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Zuschlag von 60 Euro.

Die Anpassung der Entgelte an die neuen Mindestlöhne sowie die Pflegezulage wurden zusätzlich beschlossen, so dass es in den unteren Entgeltgruppen ab 1. Oktober zu Entgeltsteigerungen kommt.

Zu guter Letzt wurde in Hessen Nassau die doppelte Ausschlussfrist abgeschafft.

 

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