Die ARK hat beschlossen, dass zum 1. März 2019 eine neue Arbeitsrechtsregelung zur Sonderzahlung § 37 KDO in Kraft tritt: Demnach wird es bei der Sonderzahlung eine Zwölftelregelung geben, was bedeutet, dass nun für jeden Monat eines Jahres, in dem ein Beschäftigungsverhältnis besteht, auch ein Sonderzahlungsanspruch erworben wird.
Verbesserung des Sonderzahlungsanspruchs für Mitarbeitende
2019-04-07T12:33:16+02:0022. März , 2019|